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Bodenschätzung

Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen zur Bodenschätzung

Ansprechpersonen

AufgabenbereichAnsprechpersonHinweisE-MailTelefon 08221 902 + Nebenstelle
Amtlich landwirtschaftlicher SachverständigerHerr SpeinleMobil: 0176 24903061als-vb.01@fa121.stv.bayern.de422
Vermessungstechnischer BeamterHerr SteinkeMobil: 0170 6207093vb.guenzburg@lfst.bayern.de423
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar