Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Ansprechpersonen
Aufgabenbereich | Ansprechperson | Hinweis | Telefon 08221 902 + Nebenstelle | |
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Amtlich landwirtschaftlicher Sachverständiger | Herr Speinle | Mobil: 0176 24903061 | als-vb.01@fa121.stv.bayern.de | 422 |
Vermessungstechnischer Beamter | Herr Steinke | Mobil: 0170 6207093 | vb.guenzburg@lfst.bayern.de | 423 |