Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle
Diese Stelle ist regional zentralisiert und setzt Erbschaft- und Schenkungsteuer für Erwerbe im Wege von Erbschaften und Schenkungen fest.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Formulare zur Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Günzburg ist die Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamts Nördlingen.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!
Die nachfolgenden Zuständigkeiten richten sich ausschließlich nach dem Familiennamen des Erblassers/Schenkers.
Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Nördlingen
Buchstaben / Bereich | Telefon 09081 215 + Nebenstelle |
---|---|
A - Z | 1263 |