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Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle

Diese Stelle ist regional zentralisiert und setzt Erbschaft- und Schenkungsteuer für Erwerbe im Wege von Erbschaften und Schenkungen fest.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Formulare zur Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Günzburg ist die Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle des Finanzamts Nördlingen. 
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!

Die nachfolgenden Zuständigkeiten richten sich ausschließlich nach dem Familiennamen des Erblassers/Schenkers.

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Nördlingen

Buchstaben / BereichTelefon 09081 215 + Nebenstelle
A - Z 1263
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar