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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Zuständig für den Amtsbezirk des Finanzamts Günzburg ist das Finanzamt Neu-Ulm.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachstehenden Tabelle!

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Neu-Ulm

SteuernummernTelefon 0731 7045 + Nebenstelle
151/800/00000 - 151/811/99999 240, 241
151/812/00000 - 151/824/99999 244, 245
151/825/00000 - 151/831/99999 240
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar