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Vollstreckung

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Veranlagungssteuern

SteuernummernAufgabenbereichTelefon 08221 902 + Nebenstelle
121/150/00000 - 121/799/99999 Beitreibung Großrückstände, Insolvenzverfahren, gerichtliche Vergleiche200, 201
121/150/00000 - 121/799/99999 Beitreibung Veranlagungssteuern allgemein203, 207, 307
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

AufgabenbereichTelefon 08221 902 + Nebenstelle
Vollstreckungsersuchen anderer Behörden (Bußgeldstellen, Landratsämter, etc.)218
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar